Eine Rückvergütung von Elternberatung oder psychologischer Beratung und Behandlung mit der Krankenkasse ist derzeit leider vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach §37 Psychologengesetz 2013, BGBl.I Nr.182/2013.
Ein Austausch mit Dritten erfolgt nur nach deiner Zustimmung (Ausnahme: Bei akuter Selbst-, Fremd- oder Kindeswohlgefährdung bin ich gesetzlich verpflichtet, Daten zu deinem Schutz und zur Abwendung von akuter Gefahr an bspw. Behörden und medizinische Einrichtungen zu übermitteln).
Nähere Informationen zum Thema Datenerhebung findest du unter Impressum & Datenschutz.